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Wichtige Vokabeln A-Z
Agua + luz: Wasser und Strom, meist in den Gemeinschaftskosten (Comunidad) enthalten - sonst im Wechsel alle zwei Monate fällig ...
Ayuntamiento: Gemeindeverwaltung
Basura: Müllabfuhr, derzeitig halbjährlich fällig
Comisión: Provision, (z.B. Makler) zahlt in der Regel der Verkäufer
Cuenta bancaria: Bankkonto, nicht nur vor Ort zu empfehlen, sondern für solide Geschäfte erforderlich
Cuenta no residente: Konto für Nichtresidente
Cuenta corriente: Girokonto
Cuenta al plazo fijo: Festgeldkonto
Comunicación registral: Vorauflassung im Grundbuch, direkt vom Notar zu veranlassen (nach Abschluß notw. Kaufurkunde)
Comunidad de propietarios: Eigentümer-Gemeinschaft, Eigentümer-versammlung (in der Regel einmal im Jahr)
Contrato de Arrendamiento Urbano: Vermietungs-Vertrag, allgemein (bzw. an Residente)
Contrato de Explotación: Vermietungs-Vertrag, touristisch!
Contrato de reserva: Reservierungsvertrag, häufig mit Gebühren verbunden - auf Angemessenheit achten!
C. I. F.: Steuernummer von Firmen
N. I. F.: ... von Residenten
N. I. E.: ... von Nichtresidenten
Constitución de una sociedad: Gesellschafts-Gründung
Contrato Privado de Compraventa: Privater Kaufvertrag
Escritura Pública de Compraventa: Notarieller Kaufvertrag, auch möglich beim zuständigen Konsulat ... empfehlenswert direkt bei einem Notar vor Ort!
Gastos del Notario: Notargebühren, Zahlung durch Käufer
Herencia: Erbschaft, unbedingt bei RA neues Erbschaftsrecht erfragen!
Hacienda: Finanzamt
I.G.I.C.: Mehrwertsteuer, meist 5% (2% - 13%)
Impuesto sobre Transmisiones: Patrimoniale Grunderwerbs-Steuer, zahlt der Käufer (6% aus eingetragenem Kaufpreis)
Impuestos Bienes Inmuebles: Grundsteuer, Fälligkeit jährlich im Oktober (letzter Beleg muß bei Notarverträgen vorliegen!)
Impuestos sobre el patrimonio: Vermögenssteuer, (Eigennutzungssteuer) 7% aus dem Katasterwert oder dem verbrieften Wert - der höhere zählt
Poder: Vollmacht, Auslandsdokumente immer mit sog. Apostille vorlegen
Plusvalía: Wertzuwachs-Steuer, Käuferkosten
Representante legal: teuer-Repräsentant, für nichtresidente Käufer ein Muß
Retención en la Adquisición de Inmuebles a no residentes sin establecimento permanente: Verkaufszugewinnsteuer, (Spekulationssteuer) 5%-Einbehaltung für akonto ans Finanzamt
Tarjeta de residencia: Aufenthaltsgenehmigung, auf Antrag bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten
Transferencia del dinero: Geldtransfer, Überweisung
Telefónica: Telefon-Gesellschaft, Neuanschlüsse in ca. 10 Tagen mit umgerechnet etwa 140,-€ Grundgeb. zzgl. ~ 12,50€ mtl.
Valor catastral: Kataster-Wert, wie in Deutschland - meist unter dem Marktwert
 
 
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Insider-Tipps für Käufer oder Bauherren

Für den Erwerb einer Immobilie gibt es einige „goldene Regeln“, die Sie unbedingt beachten sollten, zwecks korrekter und ordentlicher Abwicklung des Vertrages und ggf. des Hausbaus :

1) Treffen Sie keine schnellen und spontanen Entscheidungen !

Ein Kauf will gut überlegt werden, gehen Sie es ruhig an. Sammeln Sie Informationen über verschiedene Anbieter, bevor Sie Ihre Wahl treffen; begutachten Sie z.B. Referenzhäuser und sprechen Sie mit den Eigentümern. Sehen Sie sich die Angebote vor Ort an und prüfen Sie diese auf persönliche Eignung und Mängel
 
2) Unterschreiben Sie im vorhinein absolut nichts ...

... auch keine Vorverträge - wenn Sie sich zum Erwerb einer Immobilie entschlossen haben, suchen Sie sich als erstes einen vertrauenswürdigen Dolmetscher, der Sie beim Abschluß von Bau- und Kaufverträgen und der notariellen Verkaufsurkunde (Escritura de Compraventa) berät und unterstützt.
 
3) Informieren Sie sich im Rathaus ...

... über die städtebauliche Situation, Flächennutzungs- und Bebauungsplan und lassen Sie sich die „Información Urbaníon Urbanística“ geben
 
4) Vergessen Sie keinesfalls ...

...den Immobiliencheck in Bezug auf Miet- oder Pachtverträge, Steuerschulden, Umlagenrückstände bei Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Telefon, Strom, Wasser, zum Bauen geforderte Mindestgröße. Wichtig sind auch Landgröße, Bebauungskoeffizienten, eine Schätzung der Immobilie, die Prüfung der „Escritura“, und der Grundbucheintrag.
 
4) Entschieden? Dann Rechtsanwalt einschalten.

Ist die Entscheidung dann zugunsten des Objektes gefallen, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Der kennt sich bestens mit den örtlichen Gegebenheiten aus. Viel wichtiger ist jedoch, dass in Spanien nur notarielle Kaufverträge ins Grundbuch eingetragen werden können. Zwar ist der Immobilien-Erwerb – im Gegensatz zu Deutschland - auch ohne Notar und den Eintrag möglich. Die Formalität ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Denn der frischgebackene Immobilienbesitzer genießt nur dann absoluten Schutz als Eigentümer, wenn sein Name im Grundbuch steht.
 
5) Ein Notar ...

... überprüft ansonsten nur die Lastenfreiheit des Objekts anhand eines Auszuges aus dem Grundbuch. Die Überprüfung der städtebaulichen Qualifizierung Ihres Grundstückes gehört nicht zu seinen Pflichten. Einen aktuellen Registerauszug („Nota simple informativa“) erhalten Sie im Grundbuchamt.
 
6) Abschliessend, ganz allgemein

Lassen Sie in den Verträgen alles präzise und detailliert aufführen, da später angeführte Wünsche kostenpflichtig sind! Der Eintrag eines Fertigstellungsdatums, bzw. die Anordnung von Strafen bei Nichteinhaltung, wäre empfehlenswert. - Mit Vorsicht zu genießen sind sog. Privatverträge („Contrato privado“ oder „Contrato de Compraventa“). - Dies sind keine Vorverträge. Da mündliche Vereinbarungen nach spanischem Recht gelten können, kommt man aus solch einem Vertrag nur schwer heraus.
 
Die Zahlung bei einem Neubau geschieht nach Festpreis in Raten oder realisierten Bauabschnitten.
 
Da in Spanien die überbaute Konstruktionsfläche gemessen wird, müssen Sie durchschnittlich 30% abziehen, um die reine Wohnfläche zu ermitteln. Sie sollten den Bau persönlich überwachen oder eine Person Ihres Vertrauens bitten, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen.
 
Quelle: www.fincas-exclusiv.net
 
 
Die besten Links zum Thema 'Immobilienkauf in Spanien'
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