
Wichtige Vokabeln A-Z
 |
| Agua + luz: Wasser und Strom, meist in den Gemeinschaftskosten
(Comunidad) enthalten - sonst im Wechsel alle zwei Monate
fällig ... |
| Ayuntamiento: Gemeindeverwaltung |
| Basura: Müllabfuhr, derzeitig halbjährlich
fällig |
| Comisión: Provision, (z.B. Makler) zahlt in
der Regel der Verkäufer |
| Cuenta bancaria: Bankkonto, nicht nur vor Ort zu empfehlen,
sondern für solide Geschäfte erforderlich |
| Cuenta no residente: Konto für Nichtresidente |
| Cuenta corriente: Girokonto |
| Cuenta al plazo fijo: Festgeldkonto |
| Comunicación registral: Vorauflassung im Grundbuch, direkt vom Notar zu veranlassen (nach Abschluß notw. Kaufurkunde) |
| Comunidad de propietarios: Eigentümer-Gemeinschaft, Eigentümer-versammlung (in der Regel einmal im Jahr) |
| Contrato de Arrendamiento Urbano: Vermietungs-Vertrag, allgemein (bzw. an Residente) |
| Contrato de Explotación: Vermietungs-Vertrag, touristisch! |
| Contrato de reserva: Reservierungsvertrag, häufig mit Gebühren verbunden - auf Angemessenheit achten! |
| C. I. F.: Steuernummer von Firmen |
| N. I. F.: ... von Residenten |
| N. I. E.: ... von Nichtresidenten |
| Constitución de una sociedad: Gesellschafts-Gründung |
| Contrato Privado de Compraventa: Privater Kaufvertrag |
| Escritura Pública de Compraventa: Notarieller Kaufvertrag, auch möglich beim zuständigen Konsulat ... empfehlenswert direkt bei einem Notar vor Ort! |
| Gastos del Notario: Notargebühren, Zahlung durch
Käufer |
| Herencia: Erbschaft, unbedingt bei RA neues Erbschaftsrecht
erfragen! |
| Hacienda: Finanzamt |
| I.G.I.C.: Mehrwertsteuer, meist 5% (2% - 13%) |
| Impuesto sobre Transmisiones: Patrimoniale Grunderwerbs-Steuer, zahlt der Käufer (6% aus eingetragenem Kaufpreis) |
| Impuestos Bienes Inmuebles: Grundsteuer, Fälligkeit jährlich im Oktober
(letzter Beleg muß bei Notarverträgen vorliegen!) |
| Impuestos sobre el patrimonio: Vermögenssteuer, (Eigennutzungssteuer) 7% aus dem Katasterwert oder dem verbrieften Wert - der höhere zählt |
| Poder: Vollmacht, Auslandsdokumente immer mit sog. Apostille vorlegen |
| Plusvalía: Wertzuwachs-Steuer, Käuferkosten |
| Representante legal: teuer-Repräsentant, für nichtresidente Käufer ein Muß |
| Retención en la Adquisición de Inmuebles
a no residentes sin establecimento permanente: Verkaufszugewinnsteuer, (Spekulationssteuer) 5%-Einbehaltung für akonto ans Finanzamt |
| Tarjeta de residencia: Aufenthaltsgenehmigung, auf Antrag bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten |
| Transferencia del dinero: Geldtransfer, Überweisung |
| Telefónica: Telefon-Gesellschaft, Neuanschlüsse in ca. 10 Tagen mit umgerechnet etwa 140,-€ Grundgeb. zzgl. ~ 12,50€ mtl. |
| Valor catastral: Kataster-Wert, wie in Deutschland
- meist unter dem Marktwert |
 |
|
Teidehome Info Center
Tipps für Immobilien-Käufer


Insider-Tipps für Käufer oder Bauherren
Für den Erwerb einer Immobilie gibt es einige goldene
Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, zwecks korrekter
und ordentlicher Abwicklung des Vertrages und ggf. des Hausbaus :
1) Treffen Sie keine schnellen und spontanen Entscheidungen !

Ein
Kauf will gut überlegt werden, gehen Sie es ruhig an. Sammeln
Sie Informationen über verschiedene Anbieter, bevor Sie Ihre
Wahl treffen; begutachten Sie z.B. Referenzhäuser und sprechen
Sie mit den Eigentümern. Sehen Sie sich die Angebote vor Ort
an und prüfen Sie diese auf persönliche Eignung und Mängel
2) Unterschreiben Sie im vorhinein absolut nichts ...

... auch keine Vorverträge - wenn
Sie sich zum Erwerb einer Immobilie entschlossen haben, suchen Sie
sich als erstes einen vertrauenswürdigen Dolmetscher, der Sie
beim Abschluß von Bau- und Kaufverträgen und der notariellen
Verkaufsurkunde (Escritura de Compraventa) berät und unterstützt.
3) Informieren Sie sich im Rathaus ...

...
über die städtebauliche Situation, Flächennutzungs-
und Bebauungsplan und lassen Sie sich die Información
Urbaníon Urbanística geben
4) Vergessen Sie keinesfalls ...

...den Immobiliencheck in Bezug auf Miet- oder Pachtverträge,
Steuerschulden, Umlagenrückstände bei Wohnungseigentümer-gemeinschaften,
Telefon, Strom, Wasser, zum Bauen geforderte Mindestgröße.
Wichtig sind auch Landgröße, Bebauungskoeffizienten,
eine Schätzung der Immobilie, die Prüfung der Escritura, und
der Grundbucheintrag.
4) Entschieden? Dann Rechtsanwalt einschalten.

Ist die Entscheidung dann zugunsten des
Objektes gefallen, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.
Der kennt sich bestens mit den örtlichen Gegebenheiten aus.
Viel wichtiger ist jedoch, dass in Spanien nur notarielle Kaufverträge
ins Grundbuch eingetragen werden können. Zwar ist der Immobilien-Erwerb
im Gegensatz zu Deutschland - auch ohne Notar und den Eintrag
möglich. Die Formalität ist jedoch unbedingt zu empfehlen.
Denn der frischgebackene Immobilienbesitzer genießt nur dann
absoluten Schutz als Eigentümer, wenn sein Name im Grundbuch
steht.
5) Ein Notar ...

...
überprüft ansonsten nur die Lastenfreiheit des Objekts
anhand eines Auszuges aus dem Grundbuch. Die Überprüfung der städtebaulichen Qualifizierung Ihres Grundstückes gehört nicht zu seinen Pflichten. Einen aktuellen Registerauszug (Nota simple informativa) erhalten Sie im Grundbuchamt.
6) Abschliessend, ganz allgemein

Lassen Sie in den Verträgen alles präzise und detailliert
aufführen, da später angeführte Wünsche kostenpflichtig
sind! Der Eintrag eines Fertigstellungsdatums, bzw. die Anordnung von
Strafen bei Nichteinhaltung, wäre empfehlenswert. - Mit Vorsicht zu genießen sind sog. Privatverträge (Contrato
privado oder Contrato de Compraventa). - Dies sind keine Vorverträge. Da mündliche Vereinbarungen nach spanischem Recht gelten können, kommt man
aus solch einem Vertrag nur schwer heraus.
Die Zahlung bei einem Neubau geschieht nach Festpreis in Raten oder
realisierten Bauabschnitten.
Da in Spanien die überbaute Konstruktionsfläche gemessen
wird, müssen Sie durchschnittlich 30% abziehen, um die reine Wohnfläche
zu ermitteln. Sie sollten den Bau persönlich überwachen
oder eine Person Ihres Vertrauens bitten, diese Aufgabe für
Sie zu übernehmen.
Quelle: www.fincas-exclusiv.net
 |
Die besten Links zum Thema 'Immobilienkauf in Spanien'
 |
| · IREX |
Was Sie beim Kauf beachten sollten |
| · Ratgeber Immobilien |
100 Fragen zum Immobilienerwerb in Spanien |
| · CanConsult |
Nützliche Infos zum Immobilienerwerb auf den Kanarischen
Inseln |
| · Kaktus |
Das Kanarenmagazin hält eine Artikelserie zum Thema bereit |
|
 |
|