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Weiterführende Literatur
Nützliche Bücher über den Erwerb
von Immobilien in Spanien :
 
Ausländer in Spanien. Hinweise, Rechte, Möglichkeiten. von Dr. Burckhardt Löber, Preis: EUR 24.54, gebundene Ausgabe, 206 Seiten, Verlag Edition für internationale Wirtschaft - Ffm, Erscheinungsdatum: 2000, Auflage: 5. völlig neu bearb. Aufl.
 
Einführung in das spanische Recht von Klaus Adomeit, Preis: EUR 22.00, Taschenbuch, Verlag C.H. Beck, Erscheinungsdatum: 2001, Auflage: 2. Aufl.
 
Steuerstandort Spanien. Immobilien - Unternehmen - Erbschaften. Preis: EUR 34.-, Taschenbuch, 216 Seiten, Verlag Boorberg - Stuttgart, Erscheinungsdatum: 2001
 
Grundeigentum in Spanien, Handbuch für Eigentümer, Käufer und Verkäufer, neuste Gesetzesbestimmungen, praktische Hinweise. von Dr. Burckhardt Löber, Verlag Edition für internationale Wirtschaft - Ffm, gebundene Ausgabe, 235 Seiten, Erscheinungsdatum: 2000, Auflage: 6. völlig überarb. u. aktualis. Aufl.
 
Erben und Vererben in Spanien. Die deutsch-spanische Erbrechtssituation. von Dr. Burckhardt Löber, Taschenbuch, Verlag Edition für internationale Wirtschaft - Ffm, Erscheinungsdatum: 1998, Auflage: 3. Aufl.
 
Die neue spanische GmbH. Ein Handbuch für den Praktiker. von Dr. Burkhardt Löber, Manfred Wendland, Josef Fröhlingsdorf, gebundene Ausgabe, Verlag Edition für internationale Wirtschaft - Ffm, Erscheinungsdatum: Juli 2001, Auflage: 2. neubearb. Aufl.
 
Immobilien kaufen in Spanien. Recht und Steuern, Kaufen und Bauen, Kosten und Abgaben. von Leo J. Heinl, Taschenbuch, 240 Seiten, Verlag Walhalla u. P. - Regensburg, Erscheinungsdatum: 2000, Auflage: 3. aktual. Aufl.
 
 
 
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Tipps zum spanischen Recht

Tipps für Immobilien-Käufer
Tipps für Immobilien-Verkäufer
Tipps zum spanischen Recht
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Steuern beim Kauf oder Verkauf
eines Eigentums in Spanien

Neben den Kosten der Immobilie muss der Käufer mit ca. 1 % für Notar, Eigentumsregister, Steuerberater und /oder Anwalt rechnen.

Weiter werden 7% Grunderwebssteuern und auf den Kanaren 7% Mehrwertsteuer (IVA, hauptsächlich bei gewerblichem Kauf) erhoben.

Die Bodenerwerbszuwachssteuer bzw. Wertzuwachssteuer ("Plusvalia") muss eigentlich der Verkäufer tragen. In den Gemeinden liegen für den Wertzuwachs von Grund und Boden Tabellen vor. Die Grundwerte liegen zwischen 16 und 30 Prozent des Wertzuwachses.

Beim Verkauf an nichtresidente Käufer sollte vom Verkäufer ein Steuereinbehalt der Kapitalertragssteuer oder Spekulationssteuer ("Retención sobre la Transmision de Inmuebles de Non-Residentes")von 5% des Ecritura-Wertes (Escritura=Besitzurkunde) vorgenommen werden.

Die Immobiliensteuer (IBI) (Grundsteuer) sollte sich jeder zukünftige Immobilienkäufer und -besitzer merken. Die mit der deutschen Grundsteuer vergleichbare "Impuesto sobre Bienes Inmuebles" ist einmal im Jahr - meist Anfang des Herbstes - fällig. Dabei wird der jeweilige Katasterwert (er steht auf den IBI-Bescheiden der Gemeinden) besteuert.
 
Quelle: CBN

Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Anwalt, Notar oder auch an professionelle Makler, die Ihnen nähere Informationen geben können.

 
Die besten Links zum Thema 'Immobilienkauf in Spanien'
· IREX Was Sie beim Kauf beachten sollten
· Ratgeber Immobilien 100 Fragen zum Immobilienerwerb in Spanien
· CanConsult Nützliche Infos zum Immobilienerwerb auf den Kanarischen Inseln
· Kaktus Das Kanarenmagazin hält eine Artikelserie zum Thema bereit
 
 
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